Aktuelles Feuerverbot - akute Waldbrandgefahr
27.07.2026
Verbot des Anzünden und Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald Pressemitteilung Landratsamt Waldshut-Tiengen - Feuerverbot im Wald ab Waldbrandgefahrenindex 4 Aufgrund der Trockenheit und der andauernden Sommertemperaturen gilt im gesamten Landkreis Waldshut ein Feuerverbot im Wald ab dem Waldbrandgefahrenindex 4. Daher ist es bei Waldbesuchen dringend geboten den Waldbrandgefahrenindex vorab zu prüfen. Ab einer Lufttemperatur von 30° Celsius ist die Waldbrandgefahr besonders hoch. Fast alle Waldbrände sind menschengemacht, viele entstehen aus Unachtsamkeit. Grundsätzlich darf ein Feuer nur an offiziell eingerichteten Grill- und Feuerstellen entzündet werden. Als Brennmaterial darf nur Holz oder Kohle verwendet werden, beim Verlassen des Feuers muss dieses komplett gelöscht sein. Aus diesem Grund ist es immer geboten, Sand oder Wasser bereitzuhalten. Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden, auch Kinder dürfen nicht mit dem Feuer allein sein. Auch bei starkem Wind verbietet sich ein offenes Feuer. Außerdem ist zu beachten, dass Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen zu parken sind, die Zufahrten in den Wald für die Feuerwehr immer freigehalten sind. Heiße Fahrzeugteile können trockene Pflanzen entzünden, daher nicht aus Gras und Wiesen parken. Im Wald besteht vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Auch dürfen niemals Zigaretten aus dem Auto geworfen werden, da Zigaretten eine Hauptursache für Feld- und Waldbrände sind. Was tun, wenn es im Wald brennt? Zu keinem Zeitpunkt sollte man sich selbst in Gefahr bringen. Im Zweifel immer die Feuerwehr rufen! Feuer und Glut können bei sehr kleinem Feuer mit Wasser aus einer Flasche gelöscht oder mit Sand/Erde aus der Umgebung erstickt werden. Bei größeren Brandherden oder großen Feuern ist der Eigenschutz sehr wichtig. Zu keinem Zeitpunkt darf man sich selbst in Gefahr bringen. Aus sicherer Entfernung kann die Feuerwehr über 112 kostenfrei informiert werden. Es ist notwendig ruhig zu bleiben und sich entgegen der Windrichtung vom Feuer zu entfernen. So melden Sie einen Waldbrand! 1. Rufen Sie die Nummer 112 an 2. Wo brennt es? Beschreiben Sie den Ort (Koordinaten, Rettungspunkte, Wegmarkierungen) 3. Was brennt? Gras, Grill, Waldboden, Bäume, Baumkronen 4. Wer oder was ist betroffen? Personen, Tiere, Autos, Gebäude, Infrastruktur 5. Wer meldet? Rückrufnummer und Standort angeben, für Nachfragen bereit halten 6. Wie groß ist der Brand? Fläche in Quadratmetern abschätzen Bußgelder für illegales Feuer außerhalb von Feuerstellen bis zu 2.500 Euro. Falls es zu Waldbränden kommt, besteht sogar ein Straftatbestand. Bußgeld für Rauchen im Wald: 500 Euro. Förster haben als Forstschutzbeamte Polizeigewalt. Größere Gefahr besteht an trockenen Südhängen, in Wäldern entlang des Rheins mit kiesigem Untergrund.