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Aktuelle Meldungen aus Görwihl

Aktuelles Feuerverbot - akute Waldbrandgefahr

27.07.2026
Verbot des Anzünden und Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald   Pressemitteilung Landratsamt Waldshut-Tiengen - Feuerverbot im Wald ab Waldbrandgefahrenindex 4 Aufgrund der Trockenheit und der andauernden Sommertemperaturen gilt im gesamten Landkreis Waldshut ein Feuerverbot im Wald ab dem Waldbrandgefahrenindex 4. Daher ist es bei Waldbesuchen dringend geboten den Waldbrandgefahrenindex vorab zu prüfen. Ab einer Lufttemperatur von 30° Celsius ist die Waldbrandgefahr besonders hoch. Fast alle Waldbrände sind menschengemacht, viele entstehen aus Unachtsamkeit. Grundsätzlich darf ein Feuer nur an offiziell eingerichteten Grill- und Feuerstellen entzündet werden. Als Brennmaterial darf nur Holz oder Kohle verwendet werden, beim Verlassen des Feuers muss dieses komplett gelöscht sein. Aus diesem Grund ist es immer geboten, Sand oder Wasser bereitzuhalten. Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden, auch Kinder dürfen nicht mit dem Feuer allein sein. Auch bei starkem Wind verbietet sich ein offenes Feuer. Außerdem ist zu beachten, dass Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen zu parken sind, die Zufahrten in den Wald für die Feuerwehr immer freigehalten sind. Heiße Fahrzeugteile können trockene Pflanzen entzünden, daher nicht aus Gras und Wiesen parken. Im Wald besteht vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Auch dürfen niemals Zigaretten aus dem Auto geworfen werden, da Zigaretten eine Hauptursache für Feld- und Waldbrände sind. Was tun, wenn es im Wald brennt? Zu keinem Zeitpunkt sollte man sich selbst in Gefahr bringen. Im Zweifel immer die Feuerwehr rufen! Feuer und Glut können bei sehr kleinem Feuer mit Wasser aus einer Flasche gelöscht oder mit Sand/Erde aus der Umgebung erstickt werden. Bei größeren Brandherden oder großen Feuern ist der Eigenschutz sehr wichtig. Zu keinem Zeitpunkt darf man sich selbst in Gefahr bringen. Aus sicherer Entfernung kann die Feuerwehr über 112 kostenfrei informiert werden. Es ist notwendig ruhig zu bleiben und sich entgegen der Windrichtung vom Feuer zu entfernen. So melden Sie einen Waldbrand! 1. Rufen Sie die Nummer 112 an 2. Wo brennt es? Beschreiben Sie den Ort (Koordinaten, Rettungspunkte, Wegmarkierungen) 3. Was brennt? Gras, Grill, Waldboden, Bäume, Baumkronen 4. Wer oder was ist betroffen? Personen, Tiere, Autos, Gebäude, Infrastruktur 5. Wer meldet? Rückrufnummer und Standort angeben, für Nachfragen bereit halten 6. Wie groß ist der Brand? Fläche in Quadratmetern abschätzen Bußgelder für illegales Feuer außerhalb von Feuerstellen bis zu 2.500 Euro. Falls es zu Waldbränden kommt, besteht sogar ein Straftatbestand. Bußgeld für Rauchen im Wald: 500 Euro. Förster haben als Forstschutzbeamte Polizeigewalt. Größere Gefahr besteht an trockenen Südhängen, in Wäldern entlang des Rheins mit kiesigem Untergrund.

Zusammenlegung der Grundschulen Strittmatt und Görwihl

03.07.2026
Das Regierungspräsidium Freiburg hat der Aufhebung der Grundschule Strittmatt und der Zusammenlegung mit der Grundschule Görwihl zugestimmt. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die Grundschule Görwihl damit der gemeinsame Schulstandort für alle Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Görwihl sein.   Die Gemeindeverwaltung und die Schulleitung der Grundschule Görwihl werden in den kommenden Wochen bis zum Ende der Sommerferien die Vorbereitungen für den Zusammenschluss weiter vorantreiben. Das Landratsamt Waldshut prüft derzeit erneut, ob die Busverbindungen für die Schülerinnen und Schüler verbessert und möglichst optimal gestaltet werden können. Über mögliche Änderungen werden die Eltern selbstverständlich informiert.   Zum neuen Ganztagsbetreuungsangebot erhalten die Eltern in den nächsten Tagen eine Rückmeldung über die erfassten Betreuungszeiten und die Platzzuteilung. Sollten die angegebenen Betreuungszeiten nicht zutreffend sein, besteht für die Eltern innerhalb einer Woche nach Zugang der Rückmeldung die Möglichkeit, Anpassungswünsche mitzuteilen und diese der Gemeindeverwaltung zurückzumelden.

Kommunen am Limit

22.06.2026
Am bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ machen Städte, Gemeinden und Landkreise auf ihre zunehmend schwierige finanzielle Lage aufmerksam. Auch die Gemeinde Görwihl spürt die Auswirkungen steigender Aufgaben und Anforderungen bei gleichzeitig begrenzten finanziellen Spielräumen. In den vergangenen Jahren wurden den Kommunen zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen, bekommen aber nicht das notwendige Geld dafür. Zusätzlich kümmern sich Kommunen um neue Aufgabenfelder, damit vor Ort die Versorgung gesichert ist. Auch in Görwihl wurden wichtige Angebote geschaffen und ausgebaut – beispielsweise die Tagespflege, der Breitbandausbau sowie die Ganztagesbetreuung. Diese Leistungen sind für die Lebensqualität vor Ort von großer Bedeutung. Die Finanzierung hält jedoch vielfach nicht mit den tatsächlichen Kosten Schritt. Gleichzeitig steigen Aufgabenlast und die Ausgaben für Pflichtaufgaben wie Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz kontinuierlich an. Damit geraten nicht nur freiwillige Leistungen wie Kultur-, Freizeit- oder Vereinsangebote unter Druck, sondern zunehmend auch die Finanzierung zentraler kommunaler Kernaufgaben. Besonders sichtbar wird dies bei der Infrastruktur. Bereits heute besteht ein hoher Sanierungsbedarf bei Straßen, Wegen und öffentlichen Einrichtungen. Wenn notwendige Investitionen aufgrund fehlender finanzieller Mittel verschoben werden müssen, führt dies zwangsläufig zu einem weiteren Verfall der Infrastruktur – mit spürbaren Folgen für Bürgerinnen und Bürger sowie die lokale Wirtschaft. Bürgermeister Mike Biehler betont: „Die Kommunen übernehmen immer mehr Aufgaben und Verantwortung für die Menschen vor Ort. Was wir brauchen, sind keine neuen Versprechen, sondern eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Nur so können wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen, notwendige Investitionen tätigen und die Lebensqualität in Görwihl langfristig sichern.“ Starke Kommunen sind die Grundlage für Lebensqualität, Sicherheit und eine funktionierende Daseinsvorsorge. Kommunen am Limit – das betrifft uns alle.

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