Bauanträge

Bauen

Die Gemeinde Görwihl hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Alle Bauanträge müssen deshalb vom Landratsamt Waldshut - Baurechtsamt geprüft und genehmigt werden.

Ihre Bauanträge bzw. Bauvoranfragen reichen Sie bitte direkt bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt) ein.  Die notwendigen Formulare hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Waldshut unter https://www.landkreis-waldshut.de/baurechtsamt/

HINWEIS: Ab dem 01.01.2025 ist nur noch die digitale Antragstellung möglich! Weitere Informationen und die hier notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage des Landkreises Waldshut unter https://www.landkreis-waldshut.de/baurechtsamt/.

Zuständige Mitarbeiter